Marions Hovawart & Hans-Jörgs Schäferhund

Ausführungsbestimmungen Zuchttauglichkeits-
prüfung Hovawart ab Juli 2011

A. Zulassungsbestimmungen

Für die Teilnahme sind zwingend erforderlich:

Ahnentafel des VDH oder der FCI

Mitgliedschaft des Eigentümers im Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V. (RZV)

Am Tag der Veranstaltung müssen vorliegen:

Ahnentafel

Wurfabnahmeprotokoll (bei RZV-Ahnentafel), Beurteilungsbögen aller bereits abgelegten Zuchtüberprüfungen

Nachweis oder Erklärung über bestehende Haftpflichtversicherung für den Hund gültige Tollwutschutzimpfung

Mitgliedsausweis des Eigentümers

B. Allgemeine Bestimmungen zur Veranstaltung

Der Körleiter ist für die korrekte Durchführung der gesamten Veranstaltung verantwortlich und allen Teilnehmern und Mitwirkenden gegenüber weisungsberechtigt.

Pro Veranstaltungstag - 2 Körmeister

Maximale Anzahl der Hunde pro Veranstaltungstag: 8 Hunde

Der Parcours muss so aufgebaut sein, dass die Gesamtbeurteilungsdauer 50 Minuten pro Hund nicht überschreitet. Es dürfen nur die vom RZV standardisierten Testgegenstände verwendet werden. Die Stationen auf dem Parcours sollen in gleichem Abstand aufgebaut werden. Die Reihenfolge der Positionen ist zwingend einzuhalten.

Die Hilfspersonen im Parcours dürfen sich nicht im unmittelbaren Sichtbereich des Hundes befinden.

Die Pos. 1-3 und 11-13 sind auf einem nicht öffentlichen Gelände durchzuführen, die Pos. 4-10 dürfen nicht auf einem Hundeplatz aufgebaut werden. Bei Pos. 10 sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Ab Pos. 4 - 11 wird der Hund mit einer vom Veranstalter gestellten 10-Meter-Leine angeleint und bei 2 Metern gehalten. Der Hund wird ab hier von einem Steward an der Leine gehalten. Der Hundeführer bleibt während der gesamten Vorführung beim Hund und führt diesen durch den Parcours.

Der Körleiter ist dafür verantwortlich, dass am Tag der Veranstaltung pro Parcours sämtliche Testgegenstände sowie Chiplesegerät (Ersatzbatterien), Stoppuhr, Körmaß (Metall oder Holz), Augentafel, Zentimetermaß, 10-Meter-Leine, Pistole und Munition, Beutegegenstand (Lunte), Spielgegenstand (Beißwurst/BaII/Long-MOT), Ärmel und Stock vorhanden sind. Ein geeignetes Gliederhalsband sollte bereitgehalten werden.

C. Ausführungsbestimmungen

Allgemeines zur Durchführung der Zuchtprüfung

Der Hund darf nur an einem einreihigen Gliederhalsband geführt werden (nicht auf Zug gestellt). Andere Halsbänder oder Brustgeschirre sind nicht zugelassen, Halstücher sind abzunehmen.

Während der gesamten Überprüfung wird dem Hundeführer vom Körmeisterteam gesagt, wie er sich in der jeweiligen Situation zu verhalten hat. Diese Anweisungen sind vom Hundeführer zu befolgen.

Es liegt im Ermessen des Körmeisterteams, Prüfungsteile einmalig wiederholen zu lassen wenn eine eindeutige Beurteilung der Reaktion des Hundes nicht möglich war.

Nimmt der Hund im Parcours nicht innerhalb von 1 Minute, nachdem die Leine fallen gelassen wurde, ohne Zwang oder Hilfsmittel Kontakt zum Testgegenstand auf, kann er nicht bestehen. Die Überprüfung ist sofort abzubrechen.

Nach Möglichkeit soll dem Hund nach Abbruch des Tests Gelegenheit gegeben werden, die Situation positiv aufzulösen.

Während der gesamten Überprüfung darf der Hund nicht durch Zuschauer abgelenkt oder beeinträchtigt werden. Grundsätzlich darf Publikum erst in einem Abstand von mindestens 10 Metern folgen und hat sich ruhig zu verhalten.

Der Parcours beginnt mit der Erscheinungsbildbeurteilung und ist ohne Unterbrechungen zu durchlaufen.

Ausführungsbestimmungen

1.

Erscheinungsbildkontrolle

 

Es werden durch eine Hilfsperson die Widerristhöhe, Rumpflänge, Brusttiefe, -breite und -umfang sowie der Umfang des Röhrenbeines eines Vorderlaufes gemessen. Es erfolgt eine Kontrolle und Beurteilung des kompletten Erscheinungsbildes sowie des Gangwerkes durch die Körmeister. Der Hund muss sich anfassen lassen und die Körmeister nehmen intensiv Kontakt zum Hund auf. Bei dieser Position wird besonderer Wert auf die Unbefangenheit des Hundes gelegt.

2.

Spielverhalten mit Menschen

2a

Verhalten beim Spielen mit dem Hund (Hundeführer spielt mit dem Hund)
Der Hund wird abgeleint, der Hundeführer spielt mit seinem Hund. Zulässig als Spielgegenstand sind Beißwurst, Ball oder Long-MOT nach LIND. Die Spielgegenstände werden vom Veranstalter gestellt, der Hundeführer kann den Spielgegenstand frei wählen. Dem Hundeführer gehörende Spielgegenstände sind nicht zulässig.
 

2b

Hundeführer spielt mit Hund unter Ablenkung
Auf Anweisung der Körmeister unterbricht der Hundeführer kurz sein Spiel und wirft den Spielgegenstand ca. 10 Meter. Der Hund soll den Gegenstand auf direktem Weg holen. Während dieser Aktion wird ein mit Steinen gefüllter Wasserkanister seitlich vom Hund weggeworfen. Der Hund soll sich unbeeindruckt zeigen und weiter mit seinem Hundeführer spielen.
 

2c

Verhalten beim Spielen mit Fremdperson
Auf Anweisung der Körmeister nimmt die Fremdperson Kontakt zum Hund auf und übernimmt das Spiel. Der Hund soll sich der Fremdperson gegenüber unbefangen zeigen. Der Hundeführer übernimmt am Ende dieser Sequenz den Hund wieder.
 

2d

Spielsituation 1 (Helfer wirft Spielgegenstand in einen abgegrenzten Bereich)
Auf Anweisung der Körmeister beendet der Hundeführer das Spiel mit dem Hund, hält diesen fest und übergibt der Fremdperson das Spielzeug. Diese motiviert den Hund mit dem Spiel-gegenstand und wirft diesen dann in ein etwa 20 Schritt entferntes Zelt. Dieses ist von drei Seiten geschlossen, der Eingang ist mit Flatterbändern versehen. Auf dem Boden des Zeltes liegen PET-Flaschen. Der Hund soll den Gegenstand möglichst schnell holen. Hat der Hund den Gegenstand gebracht, spielt der Hundeführer kurz mit seinem Hund.
 

2e

Spielsituation 2 (Helfer versteckt Spielgegenstand in Kiste)
Auf Anweisung des Körmeisters trennt der Hundeführer seinen Hund vom Spielzeug und übergibt dieses an die Fremdperson. Der Hundeführer hält seinen Hund fest, während die Fremd-person den Spielgegenstand deutlich sichtbar für den Hund in eine etwa 20 Schritt entfernte Holzbox legt, die verschlossen wird. Der Hund wird losgelassen und 60 Sekunden lang beobachtet. Er soll sich bemühen, an den Gegenstand zu kommen. Nach 60 Sekunden öffnet die Fremdperson die Box und bestätigt den Hund mit dem Spielgegenstand. Anschließend trennt der Hundeführer den Hund vom Spielzeug und wirft es der Fremdperson wieder zu. Der Hund wird angeleint.
 
Erfüllt der Hund weniger als 4 von 5 Aufgaben der Position 2 kann er nicht bestehen.

3.

Beutetrieb mit Fremdperson

 

Der Hundeführer geht mit seinem Hund zu einer markierten Stelle und hält den Hund am Halsband fest. Es ist dem Hundeführer erlaubt, den Hund zu motivieren. Der Helfer setzt mit der Lunte in ca. 2 Meter Entfernung deutliche Beutereize (Ansprechen im Aggressionsbereich und Umsetzen in Beute). Er entfernt sich im Laufschritt und bei einer Distanz von 5 Metern wird der Hund auf Zuruf des Helfers losgelassen. Der Hundeführer bleibt stehen. Der Hund hat die Lunte zügig zu fassen und den Griff zu halten, wobei ein Nachbeißen ausdrücklich zulässig ist. Beißt der Hund beim Helfer nicht oder lässt sofort wieder los (ohne nach zufassen), kann er nicht bestehen.

4.

Neugierde

 

Nun verlassen Hundeführer und Hund erstmalig den Platz und gehen in den Parcours. Abseits des Weges steht eine normal gekleidete Person, die leise Geräusche mit einem Tamburin macht. Der Hund soll nach Möglichkeit Kontakt aufnehmen. Zeigt er sich hier deutlich aggressiv, kann er nicht bestehen.

5.

Menschengruppe

5a

Verhalten in Menschengruppe)
Die Gruppe besteht aus mindestens 8 Personen. Der Hundeführer geht mit der Fremdperson in die Gruppe, der Hund soll locker mitkommen und Kontakt aufnehmen.
 

5b

Verhalten mit Fremdperson, Fremdperson führt Hund aus der Gruppe heraus.
Die Fremdperson führt den angeleinten Hund aus der Gruppe und hält in etwa 20 m Entfernung an. Dabei spricht er mit dem Hund und nimmt Kontakt auf. Nach etwa 5 Sekunden wird der Hund unauffällig abgeleint.
 

5c

Rückweg in die Gruppe
Nachdem der Hund abgeleint wurde, wird zunächst sein Verhalten ohne Einwirkung des Hundeführers für etwa 15 Sekunden beobachtet. Kommt der Hund nicht in die Gruppe zu rück, darf der Hundeführer seinen Hund auf Anweisung der Körmeister dreimal rufen.
 
Meidet der Hund die Gruppe oder zeigt sich aggressiv, kann er nicht bestehen.

6.

Verhalten bei optischen Einflüssen (Overall)

 

Der Overall muss an der vorgeschriebenen Haltevorrichtung eingehängt werden. Er liegt für den Hund nicht sichtbar auf dem Boden. Auf Anweisung des Körmeisters lässt der Steward in der Bewegung die Leine fallen während HF und Hund frontal auf den Overall zugehen. Dieser wird mit einem Ruck in einem Abstand von 3 m vor dem Hund hochgezogen und bleibt dann in dieser Position. Lässt der Hund sich nicht innerhalb der Zeitvorgabe ohne Kommandos oder Hilfsmittel an den Overall heranführen oder ist deutlich aggressiv gegen den Overall, kann er nicht bestehen.

7.

Verhalten bei akustischen Eindrücken (Kette)

 

Auf Körmeister-Anweisung ist die Leine fallen zu lassen. Eine Kette gleitet bei einer Entfernung von 3 m seitlich vor dem Hund über ein aufgestelltes gewelltes Blech, das für den Hund nicht sichtbar ist. Der Hundeführer geht mit seinem Hund zu der Geräuschquelle, wobei dem Hund Gelegenheit gegeben wird, Kontakt aufzunehmen. Weigert sich der Hund innerhalb der Zeitvorgabe, dem Hundeführer zu folgen, kann er nicht bestehen.

8.

Verhalten gegen eine fliehende Person

8a

Reaktion auf die Flucht
Die Person trägt den vorgeschriebenen Regenumhang, Hut und Sonnenbrille und befindet sich für den Hund nicht sichtbar in einem Versteck etwa 3 Meter vor der Markierung, an der der Hund festgehalten wird. Der Hundeführer bleibt stehen, der Hund wird von der Fremdperson festgehalten. Der Hundeführer darf im Folgenden nicht mehr einwirken. Auf Anweisung springt die Person vor dem Hund aus dem Versteck, bewegt sich zunächst auffällig vom Hund weg. Nach ca. 10 Metern geht sie entspannt und locker noch 5 Meter weiter und bleibt dann seitlich zum Hund entspannt stehen.
 

8b

Kontaktaufnahme
Auf Anweisung wird die Leine fallen gelassen und der Hundeführer geht mit seinem Hund auf die Person zu, begrüßt diese und nimmt ihr Hut und Brille ab. Diese bleibt weiterhin ent-spannt. Nach dem Fallenlassen der Leine darf mit dem Hund gesprochen werden, jedoch dürfen keine Kommandos oder Hilfsmittel eingesetzt werden. Lässt der Hund sich nicht innerhalb einer Minute an die Person heranführen oder zeigt er sich ängstlich / aggressiv, kann er nicht bestehen.
 

9.

Optische Einflüsse (Schlitten)

 

Der vorgegebene Schlitten steht nicht sichtbar für den Hund ca. 20 m vor dem markierten Haltepunkt. Der Hundeführer und Steward bleiben am Haltepunkt stehen und der Steward hält den Hund an der Leine fest. Nach Beginn der Aktion darf der Hundeführer nicht mehr aktiv auf den Hund einwirken. Nach Anweisung eines Körmeisters wird der Schlitten frontal auf den Hund zugezogen und in einer Entfernung von 3 m vor dem Hund angehalten. Auf Anweisung des Körmeisters lässt der Steward die Leine fallen und der Hundeführer geht mit seinem Hund zum Schlitten. Nach dem Fallenlassen der Leine darf der Hundeführer mit dem Hund sprechen, aber keine Kommandos oder Hilfsmittel einsetzen. Lässt der Hund sich nicht innerhalb der Zeitvorgabe heranführen, kann er nicht bestehen. Weicht der Hund bei der Annäherung des Schlittens mehr als 2 m hinter den Hundeführer zurück, ist die Leine fallen zu lassen. Der Hund kann durch eine Hilfsperson an der 10-Meter-Leine gesichert werden, wenn dies notwendig ist. Kann der Schlitten nicht auf die erforder-liche Distanz herangezogen werden, kann der Hund nicht bestehen.

10.

Verhalten bei akustischen Einflüssen (Schuss)

 

Auf Körmeister-Anweisung ist in der Bewegung die Leine fallen zu lassen. Der Schütze steht in seitlichem Abstand von 10 m zum Weg, er gibt auf Handzeichen des Körmeisters zwei deutlich voneinander abgesetzte Schüsse (6mm-Pistole) vor dem Hund ab. Zeigt der Hund sich nach-haltig beeindruckt oder zeigt er Fluchtreaktion, kann er nicht bestehen.

11.

Optische Einflüsse (Gespenster)

 

Der Hund wird an der Leine gehalten. Der Hundeführer darf keinen Einfluss auf seinen Hund nehmen. Hundeführer und Hund stehen an einer markierten Stelle auf dem Platz. Aus ca. 40 Schritt Entfernung kommen jeweils rechts, links und gegenüber drei Gespenster aus einem Versteck. Diese machen nicht auf sich aufmerksam. Jeweils ein Gespenst nähert sich auf Anweisung, bei ca. 10 Schritt Entfernung gehen alle drei Gespenster gleichzeitig auf den Hund zu, um bei 5 Metern abrupt stehen zu bleiben. Der Hund wird jetzt losgelassen. Der Hunde-führer nimmt Kontakt zu den Gespenstern auf und nimmt die Umhänge ab. Lässt der Hund sich nicht an alle Gespenster heranführen (erstes Gespenst innerhalb 30 Sec.) oder ist deutlich aggressiv, kann er nicht bestehen.

12.

Neutralitätsprobe

 

Der Hundeführer geht direkt nach Pos. 11 mit seinem abgeleinten Hund ohne Kommandos in eine Menschengruppe (ca. 8 Personen). Die Gruppe umschließt Hund und Hundeführer in einem engen Kreis. Der Hund soll Kontakt aufnehmen. Zeigt er sich ängstlich, aggressiv oder weigert sich, in die Gruppe zu folgen, kann er nicht bestehen.

13.

Spielen mit dem Hund

 

Es erfolgt ein freies Spiel mit dem Hundeführer und dem eigenen Spielgegenstand. Spielt der Hund nicht, kann er nicht bestehen.

14.

Temperament

 

Das Temperament wird während der gesamten Überprüfung beurteilt. Übermäßig hektische oder lethargische Hunde können nicht bestehen.

Marion & Hans-Jörg Peper,  34212 Melsungen,   Tel. 05661 / 8129